Deine Einwendung zur BZO-Revision 


Mit folgenden Schritten gelangst du zu deiner Einwendung. Je mehr Einwendungen, desto eher finden wir Gehör! Wir zählen auf dich!

1. Schaue dir unsere Vorschläge durch und wähle diejenigen aus, welche du gut findest. Du kannst eine, mehrere oder alle auswählen. Damit du beurteilen kannst, welche Einwendung zu dir passt, gibt es jeweils eine Einschätzung zum Potenzial und den Herausforderungen.

2. Öffne das Eingabetool der Stadt Zürich: 


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3. Wichtig: Für jede Forderung muss eine einzelne Einwendung eingereicht werden. Kopiere dazu entweder die Angaben unten in das Eingabetool oder schreibe etwas Eigenes. 






1. EinwendungUmzonen statt verdrängen.
Es sollen mehr Wohnflächen  in Gebieten entstehen, wo Büros leer stehen. Damit dies möglich wird, müssen diese Gebiete umgezont werden.


Potenzial

(+) weniger Verdrängung bestehender Mieter:innen
(+) grössere, zusammenhängende Entwicklungsflächen
(+) bessere Planbarkeit (z.B. für gemeinnützige Projekte) 

Mögliche Herausforderungen
(-) Nutzungskonflikte (Arbeitsplätze vs. Wohnen)
(-) Ungleichbehandlung von Grundeigentümer:innen (nur wenige wären von den Massnahmen betroffen); stärkere Abhängigkeit von Individuen
(-) Infrastrukturbedarf/Erschliessung etc.
(-) politische Umzonungsprozesse komplex; übergeordnete Ablehnung/nicht-Genehmigung möglich (Bund/Kanton)
(-) ggf. steigt der Bodenpreis durch Wohnnutzung; könnte mit PGW klein gehalten werden



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Kategorie
(Dropdown)
Einwendungen zu den Vorschriften oder Gegenstand der BZO-Revision

Vorschriften oder Gegenstand der BZO-Revision (Dropdown)
Vorschriften Bau- und Zonenordnung

Vorschrift / Gegenstand (Dropdown)
VI. Preisgünstiger Wohnraum (Art. 23-27)

Antrag (Text kopieren und einfügen)
Die Stadt soll verstärkt prüfen, ob zusätzlicher Wohnraum auch auf Flächen geschaffen werden kann, die heute nicht primär dem Wohnen dienen (insbesondere Büroflächen), um den Druck auf bestehende Wohnquartiere zu reduzieren. Somit kann auf gewisse Aufzonungen in vulnerablen Gebieten verzichtet werden.

Begründung (Text kopieren und einfügen) 
Aufzonungen in bestehenden Wohngebieten lösen vermehrt Ersatzneubauten aus und führen damit zum Verlust günstiger Wohnungen. Eine stärkere Entwicklung in geeigneten Nicht-Wohngebieten kann dazu beitragen, Verdrängung zu vermindern und grössere Projekte mit mehr Planungssicherheit zu ermöglichen.


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2. EinwendungVollen Einsatz für das Drittelsziel.
Gemeinnützige Eigentümer:innen müssen in der BZO mehr Recht zur Verdichtung erhalten als Profitorientierte. Anders kann das Drittelsziel nicht erreicht werden, welches eine wichtige politische Vorgabe an die Stadt ist.


Potenzial

(+) gezielte Förderung gemeinnützigen Wohnraums 
(+) bessere Nutzung öffentlicher oder genossenschaftlicher Flächen  

Mögliche Herausforderungen
(-) rechtlich und politisch anspruchsvoll (Gleichbehandlungsfragen)  



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Kategorie
(Dropdown)
Einwendungen zu den Vorschriften oder Gegenstand der BZO-Revision

Vorschriften oder Gegenstand der BZO-Revision (Dropdown)
Vorschriften Bau- und Zonenordnung

Vorschrift / Gegenstand (Dropdown)
VI. Preisgünstiger Wohnraum (Art. 23-27)

Antrag (Text kopieren und einfügen)
Es soll geprüft werden, ob gemeinnützige oder öffentliche Grundeigentümer:innen bei Aufzonungen stärker begünstigt werden können, um die Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum gezielt zu fördern und das gesetzlich verankerte Drittelsziel zu unterstützen

Begründung (Text kopieren und einfügen) 
Gemeinnützige Trägerschaften leisten einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Sicherung bezahlbaren Wohnraums. Eine gezielte Stärkung dieser Akteure könnte die soziale Wirkung der Verdichtung verbessern. BZO-Revisionen sind stets auch Antworten auf aktuelle Herausforderungen und bilden den Stand eines gesellschaftlichen Aushandlungsprozesses ab. In diesem Sinn muss die BZO einen Beitrag dazu leisten, das gesetzlich verankerte Drittelsziel umzusetzen.


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3. EinwendungMehr ist mehr: 100% statt 75%.
Die Stadt schlägt vor, dass 75% der Mehrausnützung preisgünstig sein soll. Dabei kann problemlos 100% realisiert werden. Wenn eine Aufzonung einen Mehrwert schafft, sollte dieser vollständig sozial gebunden werden. 


Potenzial

(+) rechtlich gesehen wird die maximale soziale Wirkung eingefordert
(+) klare und einfache Regel 
(+) stärkt gemeinnützige Akteure  

Mögliche Herausforderungen
(-) Risiko geringerer Investitionstätigkeit (umstritten) 
(-) mögliche Verlagerung von Projekten/Übernahme von institutionellen Grundeigentümer:innen (ggf. Chance zum vermehrten Landkauf der Stadt)



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Einwendungen zu den Vorschriften oder Gegenstand der BZO-Revision

Vorschriften oder Gegenstand der BZO-Revision (Dropdown)
Vorschriften Bau- und Zonenordnung

Vorschrift / Gegenstand (Dropdown)
VI. Preisgünstiger Wohnraum (Art. 23-27)

Antrag (Text kopieren und einfügen)
Es soll im Dialog mit verschiedenen Eigentümer:innen erneut geprüft werden, ob bei Aufzonungen ein höherer Anteil als die vorgesehenen 75 % der zusätzlichen Ausnützung als preisgünstiger Wohnraum gesichert werden kann.

Begründung (Text kopieren und einfügen) 
Aufzonungen führen zu einer Umverteilung von gesellschaftlich erzeugten Mehrwerten hin zu (privaten) Eigentümer:innen. Die Wertsteigerungen entstehen durch öffentliche Planung und werden durch Steuergelder finanziert. Es ist daher sachgerecht, diesen Mehrwert der Allgemeinheit zuzuführen. Die Beispielrechnungen im Erläuterungsbericht zeigen, dass auch bei 100% preisgünstigem Wohnraum auf der Mehrausnützung weiterhin zusätzliche Erträge möglich bleiben: Der Unterschied in der Netto-Anfangsrendite gegenüber dem Modell mit 75% beträgt lediglich zwischen 0.02 und 0.08 Prozentpunkte. Vor diesem Hintergrund erscheint eine vollständige soziale Bindung der Mehrausnützung verhältnismässig und wirtschaftlich zumutbar.


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4. EinwendungKeine Ausnahmen, no excuses! 
Die Stadt schlägt vor, zahlreiche «kleinere» Besitzer:innen von der Verpflichtung zu preisgünstigem Wohnraum zu entbinden. Diese sogenannte Bagatellgrenze ist hoch angelegt und kann heruntergesetzt werden, sodass mehr Eigentümer:innen verpflichtet werden, etwas gegen die Wohnkrise zu unternehmen.  


Potenzial

(+) mehr preisgünstiger Wohnraum
(+) breitere Wirkung über die Stadt (weniger segregativ); grössere Vielfalt an Eigentümer:innen betroffen
(+) stärkt gemeinnützige Akteure   

Mögliche Herausforderungen
(-) höhere Anforderungen für «kleine Eigentümer:innen»; potenzielle Überforderung einzelner Akteure


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Einwendungen zu den Vorschriften oder Gegenstand der BZO-Revision

Vorschriften oder Gegenstand der BZO-Revision (Dropdown)
Vorschriften Bau- und Zonenordnung

Vorschrift / Gegenstand (Dropdown)
VI. Preisgünstiger Wohnraum (Art. 23-27)

Antrag (Text kopieren und einfügen)
Die Bagatellgrenze für die Pflicht zur Erstellung preisgünstigen Wohnraums soll von 8 auf 4 preisgünstige Wohnungen (325m2) gesenkt werden.

Begründung (Text kopieren und einfügen) 
Die aktuelle Regelung führt dazu, dass ein grosser Teil der durch Aufzonungen ermöglichten zusätzlichen Nutzung ohne Verpflichtung zur Erstellung preisgünstigen Wohnraums erfolgt. So kann beispielsweise eine Eigentümerschaft mit drei Mehrfamilienhäusern (je drei Vollgeschosse, Zweispänner), deren Parzelle von W4 auf W5 aufgezont wird, einen Ersatzneubau mit rund 12 zusätzlichen Wohnungen realisieren – ohne dass eine einzige davon preisgünstig sein muss. Der Erläuterungsbericht zeigt, dass aufgrund der Bagatellgrenze effektiv nur rund 45% statt der vorgesehenen 75% der Mehrausnützung als potentieller PGW gesichert werden. Eine Anpassung der Bagatellgrenze ist daher notwendig, um die Wirkung der Regelung zu gewährleisten und die durch Aufzonungen entstehenden Mehrwerte konsequent zu nutzen.


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5. EinwendungWenn schon aufzonen, dann richtig.
Dort, wo jetzt Aufzonungen geplant sind, soll noch stärker aufgezont werden. Bei Aufzonungen, die Ersatzneubauten auslösen, soll geprüft werden, ob eine höhere bauliche Ausnützung ermöglicht werden kann, um die Anzahl neu entstehender Wohnungen zu maximieren. Dafür müssten weniger Gebiete verdichtet werden.


Potenzial

(+) mehr Wohnungen pro Projekt 
(+) bessere Wirtschaftlichkeit für betroffene gemeinnützige Trägerschaften
(+) mehr Spielraum für soziale Auflagen  

Mögliche Herausforderungen
(-) höhere Bodenpreise 
(-) stärkerer Verdrängungsdruck 
(-) höhere städtebauliche Konflikte



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Einwendungen zu den Vorschriften oder Gegenstand der BZO-Revision

Vorschriften oder Gegenstand der BZO-Revision (Dropdown)
Vorschriften Bau- und Zonenordnung

Vorschrift / Gegenstand (Dropdown)
VI. Preisgünstiger Wohnraum (Art. 23-27)

Antrag (Text kopieren und einfügen)
Bei Aufzonungen, die Ersatzneubauten auslösen, soll geprüft werden, ob eine höhere bauliche Ausnützung möglich ist, um die Anzahl neu entstehender Wohnungen zu maximieren. Dafür müssten weniger Gebiete verdichtet werden.

Begründung (Text kopieren und einfügen) 
Wenn bestehende Gebäude ersetzt werden, wird in der Regel leergekündigt. Oft gehen dabei günstige Wohnungen verloren. In solchen Fällen erscheint es sinnvoll, das daraus entstehende Potenzial bestmöglich zu nutzen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und Spielraum für soziale Anforderungen zu erhöhen.


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6. EinwendungAussicht für alle! 
Wer bereit ist, viele preisgünstige Wohnungen zu bauen, soll auch deutlich höher bauen dürfen. Wer vollständig preisgünstigen Wohnraum erstellt, erhält eine Aufzonung bis 12 Geschosse / 40 m Gebäudehöhe.


Potenzial

(+) koppelt die 40-Meter-Zonen direkt an soziale Gegenleistungen
(+) schafft starke Anreize für 100% PGW
(+) ermöglicht zusätzliche Verdichtung in die Höhe   

Mögliche Herausforderungen
(-) Starker Anreiz zu Ersatzneubauten


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Einwendungen zu den Vorschriften oder Gegenstand der BZO-Revision

Vorschriften oder Gegenstand der BZO-Revision (Dropdown)
Vorschriften Bau- und Zonenordnung

Vorschrift / Gegenstand (Dropdown)
VI. Preisgünstiger Wohnraum (Art. 23-27)

Antrag (Text kopieren und einfügen)
Es ist zu prüfen, wie bei einem Anteil von 100% preisgünstigem Wohnraum zusätzliche Ausnützungs- und Höhenpotenziale gewährt werden können. Insbesondere soll geprüft werden, ob in solchen Fällen eine Aufzonung bis zu 12 Geschossen bzw. ca. 40 m Gebäudehöhe ermöglicht werden kann.

Begründung (Text kopieren und einfügen) 
Eine gezielte Erweiterung der baulichen Möglichkeiten kann dazu beitragen zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Eine Kopplung von erhöhter Ausnützung an einen Anteil von 100% preisgünstigem Wohnraum stellt sicher, dass die durch zusätzliche Höhe entstehenden Mehrwerte direkt der Allgemeinheit zugutekommen. Gleichzeitig ist die Gebäudehöhe so zu begrenzen, dass keine Hochhausstrukturen entstehen. Gebäude über ca. 12 Geschosse führen in der Regel zu deutlich höheren Baukosten (z. B. durch komplexere Erschliessung, Statik und Brandschutz), was sich unmittelbar in höheren Kostenmieten niederschlägt.


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7. EinwendungVerdichtung auch am Zürichberg.
Die Verdichtung soll nicht auf Kosten von prekarisierten Mieter:innen passieren, sondern in Kooperation mit den privilegierten Städter:innen im Wohneigentum. Deswegen soll auch am Zürichberg substanzieller preisgünstiger Wohnraum entstehen. Dies fördert die Durchmischung auf dem ganzen Stadtgebiet.


Potenzial

(+) Niemand wird gegen seinen Willen verdrängt. Die Transformation ist selbstbestimmt 
(+) soziale Durchmischung von bisher sehr homogenen Quartieren
(+) Die Quartiere mit der niedrigsten Dichte leisten auch ihren Beitrag
(+) entlastet Quartiere mit hohem Mietanteil von einseitigem Verdichtungsdruck 

Mögliche Herausforderungen
(-) geringe Aktivierungsbereitschaft von Eigentümer:innen
(-) Komplizierte Bauprojekte (Baurekurse und dichten Netz an Grunddienstbarkeiten) 
(-) rein langfristiger Wirkungshorizont




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 Einwendungen zu den Vorschriften oder Gegenstand der BZO-Revision

Vorschriften oder Gegenstand der BZO-Revision (Dropdown)
 Vorschriften Bau- und Zonenordnung

Vorschrift / Gegenstand (Dropdown)
 VI. Preisgünstiger Wohnraum (Art. 23-27)

Antrag (Text kopieren und einfügen)
Es ist zu prüfen, wie in Quartieren mit hohem Anteil an selbstbewohntem Eigentum gezielte Aufzonungen vorgenommen werden können, um die Verdichtung sozial ausgewogener über das Stadtgebiet zu verteilen. Dabei ist sicherzustellen, dass diese Gebiete angemessen erschlossen sind bzw. entsprechend weiterentwickelt werden.

Begründung (Text kopieren und einfügen) 
Die aktuelle Verdichtung konzentriert sich stark auf Gebiete mit hohem Mietanteil und führt dort häufig zu Verdrängungsprozessen. Demgegenüber bleiben Quartiere mit hohem Anteil an selbstbewohntem Eigentum und niedriger Dichte weitgehend unberührt. Eine ausgewogene Stadtentwicklung erfordert jedoch, dass auch diese Gebiete einen Beitrag zur inneren Verdichtung leisten. Da Eigentümer:innen in diesen Quartieren in der Regel selbst über die Entwicklung entscheiden, kann die Transformation hier ohne direkte Verdrängung erfolgen. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Infrastruktur und Erschliessung. Projekte wie die Seilbahn in Caracas zeigen, wie auch topografisch anspruchsvolle oder fein parzellierte Gebiete effizient erschlossen werden können. Die geplante Verbindung zwischen Bahnhof Stettbach und Zoo Zürich bietet die Chance, den Züriberg weiter vom MIV zu entlasten. Diese ist als Teil einer leistungsfähigen ÖV-Achse weiterzudenken und perspektivisch in Richtung Innenstadt zu verlängern (z.B. bis zum Zusammenschluss mit der ursprünglich von der ZKB geplanten Seilbahn bis zum Mythenquai).


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8. EinwendungArealüberbauungen: Gut gelöst, weiter so.
Die Lösung für Arealüberbauungen ist sinnvoll und gut umgesetzt und soll unbedingt in der finalen BZO beibehalten werden.


Potenzial

(+) fördert qualitätsvolle, koordinierte Gesamtentwicklungen
(+) ermöglicht höhere Dichten bei gleichzeitiger Sicherung städtebaulicher und sozialer Qualität
(+) schafft Anreize für umfassende Projekte (anstatt kleinteiliger Einzelentwicklungen)   

Mögliche Herausforderungen
(-) höhere Anforderungen an Planung und Verfahren


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Vorschriften Bau- und Zonenordnung

Vorschrift / Gegenstand (Dropdown)
VI. Preisgünstiger Wohnraum (Art. 23-27)

Antrag (Text kopieren und einfügen)
Die vorgesehene Revision zu Arealüberbauungen wird begrüsst und soll in der vorliegenden Form beibehalten werden.

Begründung (Text kopieren und einfügen)
Arealüberbauungen ermöglichen eine koordinierte Entwicklung grösserer Flächen und schaffen die Grundlage für qualitativ hochwertige, dichte und zugleich sozial verträgliche Projekte. Die Kombination aus erhöhter Ausnützung und Anforderungen an städtebauliche Qualität stellt ein bewährtes Instrument dar, um Verdichtung zu steuern. Die vorgeschlagene Regelung trägt diesen Zielen Rechnung und sollte daher beibehalten werden.


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