2. EinwendungAlle, die grosse Häuser und Grundstücke besitzen und künftig noch mehr bauen dürfen, sollen preisgünstigen Wohnraum erstellen.Die Bagatellgrenze für die Pflicht zur Erstellung preisgünstigen Wohnraums (PGW) soll auf 4 zusätzliche Wohnungen / 325m2 gesenkt werden. Überall, wo in bestehenden Wohngebieten Aufzonungen geplant sind, entsteht Anreiz für Entwicklung. Es soll in diesen Gebieten so viel preisgünstiger Wohnraum wie möglich gesichert werden: Bagatellgrenze senken, weniger selektive PGW-Pflichten. Zudem sind es bei 8 zusätzlichen Wohnungen im PGW keine “kleinen” Grundeigentümer:innen.

Potential

(+) mehr preisgünstige Wohnungen
(+) breitere Wirkung über die Stadt (weniger segregativ); grössere Vielfalt an Eigentümer:innen betroffen
(+) stärkt gemeinnützige Akteure  

Mögliche Herausforderungen
(-) höhere Anforderungen für “kleine Eigentümer:innen”; potenzielle Überforderung einzelner Akteur:innen
(-/+) mögliche Übernahme von institutionellen Grundeigentümer:innen (ggf. auch gemeinnützige), zudem sind “kleinere Eigentümer:innen” die von Aufzonungen betroffen sind bereits durch andere Instrumente (MWA) belastet; der preisgünstige Wohnraum würde die Mehrwertabgabe entlasten. 



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Einwendungen zu den Vorschriften oder Gegenstand der BZO-Revision

Vorschriften oder Gegenstand der BZO-Revision (Dropdown)
Vorschriften Bau- und Zonenordnung

Vorschrift / Gegenstand (Dropdown)
VI. Preisgünstiger Wohnraum (Art. 23-27)

Antrag (Text kopieren und einfügen)
Die Bagatellgrenze für die Pflicht zur Erstellung preisgünstigen Wohnraums soll von 8 auf 4 preisgünstige Wohnungen (325m2) gesenkt werden.

Begründung (Text kopieren und einfügen)
Die aktuelle Regelung führt dazu, dass ein grosser Teil der durch Aufzonungen ermöglichten zusätzlichen Nutzung ohne Verpflichtung zur Erstellung preisgünstigen Wohnraums erfolgt. So kann beispielsweise eine Eigentümerschaft mit drei Mehrfamilienhäusern (je drei Vollgeschosse, Zweispänner), deren Parzelle von W4 auf W5 aufgezont wird, einen Ersatzneubau mit rund 12 zusätzlichen Wohnungen realisieren – ohne dass eine einzige davon preisgünstig sein muss. Der Erläuterungsbericht zeigt, dass aufgrund der Bagatellgrenze effektiv nur rund 45% statt der vorgesehenen 75% der Mehrausnützung als potentieller PGW gesichert werden. Eine Anpassung der Bagatellgrenze ist daher notwendig, um die Wirkung der Regelung zu gewährleisten und die durch Aufzonungen entstehenden Mehrwerte konsequent zu nutzen.

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